Als Lohnsteuerhilfeverein helfen wir unseren Mitgliedern bei der

Einkommensteuererklärung

wenn ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit und/oder Renten (Pensions)-Einkünften vorliegen, sowie auch bei zusätzlichen Nebeneinnahmen aus Überschußeinkünften wie

  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung
  • privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgewinne)

 wenn diese Nebeneinnahmen die Einnahmegrenze von € 13.000 (alleinstehend) bzw. € 26.000 (bei zusammenveranlagten Ehegatten) nicht überschreitet.